Satzungsänderung
Wir haben die am 25.02.2017 von der Jahreshauptversammlung beschlossene Satzungsänderung dem Finanzamt vorgelegt, um zu überprüfen, ob es hinsichtlich der Gemeinnützigkeit irgendwelche Einwände gibt. Dies ist der Fall, wie uns das Finanzamt jetzt mitteilte.
In § 2 heißt es in Satz 1: “Der Verein bezweckt die Ausübung und Förderung des Wassersportes sowie den Ausbau seines Yachthafens”
Obwohl diese Formulierung seit Jahrzehnten in unserer Satzung enthalten ist, vertritt das Finanzamt jetzt folgenden Standpunkt: “Der Ausbau des Yachthafens ist kein der Abgabenordnung entsprechender Zweck. Ich bitte daher die Formulierung zu streichen.”
Wir werden deshalb am 07.10.2017 in der Herbstsammlung eine geänderte Fassung der Satzungsänderung zur Abstimmung bringen, in der es lediglich darum geht, dass in § 2 Satz 1 die Worte “sowie den Ausbau des Yachthafens” gestrichen sind.
Reinhold Wilkens