Hygiene-Konzept

Liebe Kattegatter,
wir veröffentlichen hier unser ab sofort geltendes Hygiene-Konzept. Die dortigen Regelungen sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Bei allen auftretenden Fragen kann der Vorstand jederzeit kontaktiert werden. 

Hygiene-Konzept des Yachtclub Kattegat Lübeck e.V. zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2

  1. Geltungsbereich:
    1. Gesamtes Vereinsgelände des Segelvereins Yachtclub Kattegat Lübeck e.V.;
      Adresse: Am Kattegatt 1a, 23568 Lübeck
    2. Sportboothafen
  2. Geltungsdauer:
    ab 08.06.2020 bis auf weiteres. Sollten veränderte behördliche Regelungen es erfordern, wird eine aktualisierte Fassung des Hygienekonzeptes mit neuem Datum veröffentlicht.
  3. Veröffentlichung:
    1. Auf der Homepage des YKL:   https://www.ykl-luebeck.de/der-verein
    2. Im Schaukasten
  4. Allgemeines:
    Dieses Hygienekonzept legt für alle Personen (Mitglieder und Nicht-Mitglieder), die sich auf dem Gelände oder im Sportboothafen aufhalten, Maßnahmen und Verhaltensregeln fest, die die Ausbreitung des Corona-Virus wirkungsvoll verhindern sollen und gleichzeitig einen Betrieb des Sportboothafens ermöglichen. Bei allen Festlegungen bilden die Regelungen aus der geltenden Landesverordnung vom 05.06.2020, gültig vom 08.06. bis 28.06.2020, die Grundlage.
    Die Anordnungen dieses Hygienekonzeptes sind im gemeinsamen Interesse unbedingt zu befolgen. 
  5. Einrichtungen des Vereins:
    • Sanitäranlagen:
      Die Duschen und Toiletten können unter Beachtung der geltenden Auflagen zur Kontaktvermeidung durchgängig benutzt werden.
      Dabei gilt insbesondere:
      Die 3 Räume a) Damentoilette, b) Herrentoilette und c) Herrendusche dürfen nur von jeweils einer Person zeitgleich genutzt werden. 
      Vor der Toilette befindet sich ein Spender mit Hände-Desinfektionsmittel, der vor und nach Betreten der Sanitärräume benutzt werden sollte.
      Die Reinigung der Toiletten und Duschen erfolgt regelmäßig und dem Bedarf angemessen. SIe umfasst insbesondere auch die Reinigung von Oberflächen wie Toilettensitze, Spültasten, Wasserhähne sowie Türklinken mit einem Flächendesinfektionsmittel. 
      Die Räume sind regelmäßig über die Fenster und Türen zu lüften.
    • Clubhaus:
      Das Clubhaus darf unter Beachtung der geltenden Auflagen zur Kontaktvermeidung durchgängig benutzt werden.
      Dabei gilt insbesondere:
      Es dürfen sich höchstens 5 Personen gleichzeitig im Clubhaus aufhalten. Dabei ist auf einen Abstand von 1,5 m zu achten. Dies gilt nicht für Personen aus dem gleichen Haushalt.
      Der Vorstandsraum darf aufgrund seiner Größe nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden. 
    • Veranda vor dem Clubhaus:
      Die Veranda darf unter Beachtung der geltenden Auflagen zur Kontaktvermeidung benutzt werden. Dabei ist auf einen Sitzabstand von 1,5 m zu achten.
    • Wasser und Strom:
      Wasser und Strom stehen an den Stegen und auf dem Gelände zur Verfügung
    • Müllbox:
      Die Benutzung der Müllbox erfolgt in gewohnter Weise, allerdings darf  sich jeweils nur eine Person zeitgleich darin aufhalten.
    • Stege:
      Die Stege dienen ausschließlich der Zuwegung zum Liegeplatz und müssen deshalb frei gehalten werden. Bei der Begegnung von Personen auf den Stegen ist darauf zu achten, zügig aneinander vorbei zu gehen und dabei das Gesicht voneinander abzuwenden.
    • Werkstatt:
      Die Werkstatt kann benutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich nur jeweils eine Person zeitgleich dort aufhält.
    • Mastenlager:
      Beim Herausheben von Masten und beim Transport zum Mastkran ist auf ausreichenden Abstand zwischen den Personen zu achten.
    • Mastenkran:
      Der Mastenkran kann unter Beachtung der geltenden Auflagen zur Kontaktvermeidung durchgängig benutzt werden. Da nicht in allen Fällen sichergestellt werden kann, dass ein Abstand von 1,5 m zu jeder Zeit eingehalten wird (Beispiele: Mast verdreht sich und kann von einer Person nicht mehr sicher geführt werden, unvorhergesehener Wind- oder Welleneinfluss, etc.), wird in solchen Fällen empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen.
  6. Übernachtungen auf Booten:
    Übernachtungen sind möglich. Dabei dürfen nur Personen aus 2 Hausgemeinschaften an Bord sein.

 

 07.06.2020

Der Vorstand des Yachtclub Kattegat Lübeck e.V.